Hecke schneiden

Wann darf ich meine Hecke schneiden und was muss ich beachten?
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden.

Gleichzeitig regelt dieser Paragraph auch die Ausnahmen.

Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Schnitt-Verbot zwar ausgenommen, das heißt: sie dürfen das ganze Jahr über grundsätzlich gefällt oder zurückgeschnitten werden. Jedoch sollten Gartenfreunde zunächst abklären, ob es in ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet oder Genehmigung dafür verlangt.

Und wenn sich Vögel den Baum oder die Hecke als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Sie Ihr Vorhaben ohnehin zurückstellen. Denn nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Wer tatsächlich wild lebende Tiere oder deren Lebensstätten beeinträchtigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Pflegeschnitten sollten die Gehölze vorsichtig nach Brutvögeln durchsucht und eventuell auf motorgetriebene Geräte verzichtet werden.

Umfangreichere Arbeiten z.B. Formschnitte sollten in die Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchgeführte werden. Diese Arbeiten sind vor dem Austrieb auch für die Hecke günstiger, da der Neuaustrieb sich sofort dort bildet, wo geschnitten wurde.

D. Gärtner, Fachberater

Quelle: http://www.kgv-kuessow2.de/heckenschnitt-in-kleingartenanlagen-wann-ist-er-erlaubt/